DANCE ON TOUR

DANCE ON TOUR Austria (DOTA) ist eine Kooperation des Tanzquartier Wien und des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und unterstützt Gastspiele von in Österreich ansässigen zeitgenössischen Tanz- und Performancekünstler*innen sowie -kompanien.

An wen richtet sich DOTA?

Das Projekt fördert ausschließlich in Österreich ansässige Künstler*innen und Kompanien. Der Antrag kann von Veranstalter*innen aus dem Ausland sowie von in Österreich ansässigen Künstler*innen und Kompanien gestellt werden.

In welchen Ländern können Gastspiele durch DOTA gefördert werden?

Die Gastspielförderung bezieht sich auf ganz Europa.

 Wie wird um eine DOTA-Gastspielförderung angesucht?

Der*Die Antragsteller*in sucht mittels Formular (Antrag für Künstler*innen oder Veranstalter*innen) um Unterstützung eines geplanten Gastspiels an. Im Falle eines positiven Förderbescheids erhält der*die Antragsteller*in einen Vertrag, in dem sämtliche Abrechnungs- und Berichtsschritte geregelt werden.

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Der Antrag kann ab sofort und spätestens bis sechs Wochen vor dem geplanten Gastspieltermin gestellt werden. Der Zuschuss wird für das Jahr 2023 gewährt, d. h., das Gastspiel muss im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 stattfinden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Im Falle einer Zusage können folgende Ausgaben gefördert werden: Reisekosten, Transportkosten, Unterkunftskosten und Taggelder.

Wie wird über die Vergabe der Förderungen entschieden?

Über die Vergabe der Förderungen wird regelmäßig von einer unabhängigen dreiköpfigen Jury entschieden. Die Jury setzt sich aus Angela Glechner, Bettina Hagen und Astrid Peterle zusammen.

 Ziel von DOTA

Das Ziel von DOTA ist eine Erleichterung und Förderung von Gastspieltätigkeiten innerhalb Europas. Das Tanzquartier Wien übernimmt die administrative Verwaltung des Projekts und fungiert als vermittelnde Instanz zwischen den Antragsteller*innen und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Wie erfahren die Antragsteller*innen von den Förderentscheiden?

Antragsteller*innen, die von der Jury ausgewählt werden und eine Förderung erhalten, werden vom Tanzquartier Wien kontaktiert.

Jury

Angela Glechner leitet seit Juni 2012 als künstlerische Intendantin und kaufmännische Geschäftsführung die SZENE Salzburg sowie das Festival Sommerszene und verantwortet das EU-Programm apap – advancing performing arts project. Davor war sie u. a. Kuratorin für das Programm des Internationalen Sommerfestivals Hamburg, Kuratorin der freischaffenden Kunstszene in der Kulturabteilung der Stadt Wien und verantwortliche inhaltliche Projektleiterin des von der EU geförderten Programms IDEE (Initiatives in Dance through European Exchange).

Bettina Hagen ist seit 2007 freie Tanz- und Theaterkritikerin bei der Stadtzeitung Falter, Autorin für corpus, springerin, k2centrope und Der Standard mit Schwerpunkt Tanz und Performance. Sie saß in der Jury des 1. Prix Jardin d’Europe 2008 und des XXII Certamen Coreográfico de Madrid. Von 2013 bis 2018 war sie Kuratorin für Theater, Tanz und Performance der Stadt Wien.

Astrid Peterle ist seit Juni 2022 Leiterin der kuratorischen Programmgestaltung der Kunsthalle Wien. Von 2010 bis 2022 war sie für das Jüdische Museum der Stadt Wien tätig, seit 2018 als Chefkuratorin. Seit Mai 2017 ist sie Kuratorin für Performance des donaufestival Krems. Nach dem Studium der Geschichte und Kunstgeschichte in Wien, Berlin und New York promovierte sie 2009 und arbeitete als Lektorin an den Universitäten Wien, Graz und Salzburg. Sie ist Autorin zahlreicher Beiträge zur zeitgenössischen Kunst, insbesondere Performancekunst, Choreografie, Fotografie und feministischer Kunstpraxis sowie zur jüdischen Kulturgeschichte.

DANCE ON TOUR Austria (DOTA) ist eine Kooperation des Tanzquartier Wien und des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und unterstützt Gastspiele von in Österreich ansässigen zeitgenössischen Tanz- und Performancekünstler*innen sowie -kompanien.

An wen richtet sich DOTA?

Das Projekt fördert ausschließlich in Österreich ansässige Künstler*innen und Kompanien. Der Antrag kann von Veranstalter*innen aus dem Ausland sowie von in Österreich ansässigen Künstler*innen und Kompanien gestellt werden.

In welchen Ländern können Gastspiele durch DOTA gefördert werden?

Die Gastspielförderung bezieht sich auf ganz Europa.

 Wie wird um eine DOTA-Gastspielförderung angesucht?

Der*Die Antragsteller*in sucht mittels Formular (Antrag für Künstler*innen oder Veranstalter*innen) um Unterstützung eines geplanten Gastspiels an. Im Falle eines positiven Förderbescheids erhält der*die Antragsteller*in einen Vertrag, in dem sämtliche Abrechnungs- und Berichtsschritte geregelt werden.

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Der Antrag kann ab sofort und spätestens bis sechs Wochen vor dem geplanten Gastspieltermin gestellt werden. Der Zuschuss wird für das Jahr 2023 gewährt, d. h., das Gastspiel muss im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 stattfinden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Im Falle einer Zusage können folgende Ausgaben gefördert werden: Reisekosten, Transportkosten, Unterkunftskosten und Taggelder.

Wie wird über die Vergabe der Förderungen entschieden?

Über die Vergabe der Förderungen wird regelmäßig von einer unabhängigen dreiköpfigen Jury entschieden. Die Jury setzt sich aus Angela Glechner, Bettina Hagen und Astrid Peterle zusammen.

 Ziel von DOTA

Das Ziel von DOTA ist eine Erleichterung und Förderung von Gastspieltätigkeiten innerhalb Europas. Das Tanzquartier Wien übernimmt die administrative Verwaltung des Projekts und fungiert als vermittelnde Instanz zwischen den Antragsteller*innen und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Wie erfahren die Antragsteller*innen von den Förderentscheiden?

Antragsteller*innen, die von der Jury ausgewählt werden und eine Förderung erhalten, werden vom Tanzquartier Wien kontaktiert.

 
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